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Naturabenteuer Niederrhein

FASSUNG 2026-08-24

Zusatzbedingungen für Schul- und Gruppenprogramme

Vertrags- und Informationsgrundlage für Buchungen bei Naturabenteuer Niederrhein.

Zusatzbedingungen für Schul- und Gruppenprogramme

Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Naturabenteuer Niederrhein für Schulklassen, Betreuungseinrichtungen, Unternehmen, Vereine und sonstige Gruppen. Bei Widersprüchen gehen diese Zusatzbedingungen für den betroffenen Regelungsbereich vor.

§ 1 Anfrage und Bestandsbuchung

1. Eine neue Buchungsanfrage über das Buchungsformular ist unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung in Textform zustande.

2. Bei einem ausdrücklich als Bestandsbuchung gekennzeichneten persönlichen Link besteht bereits eine abgestimmte Reservierung. Die dort bestätigten oder geänderten Angaben, insbesondere Teilnehmerzahl, Programmauswahl, Rechnungsdaten und Preis, werden mit dem Absenden verbindlich, wenn hierauf vor dem Absenden hingewiesen wird.

3. Persönliche Buchungslinks sind wie Zugangsschlüssel zu behandeln und dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.

§ 2 Preise und verbindliche Teilnehmerzahl

1. Es gelten die im Buchungsvorgang ausgewiesenen Preise je Teilnehmer beziehungsweise die vereinbarten Pauschalpreise.

2. Die spätestens zehn Kalendertage vor Programmbeginn gemeldete Teilnehmerzahl ist verbindliche Berechnungsgrundlage. Erfolgt keine Aktualisierung, gilt die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl.

3. Soweit nicht anders vereinbart, werden Schulprogramme für mindestens 20 Teilnehmende je gebuchter Klasse oder Gruppe berechnet. Nehmen weniger Personen teil, bleibt die Vergütung nach der verbindlich gemeldeten Teilnehmerzahl beziehungsweise Mindestzahl geschuldet. Gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

4. Rechnungen für über einen Bestandslink bestätigte Schulprogramme werden grundsätzlich zehn Kalendertage vor Beginn versendet. Erfolgt die Bestätigung weniger als zehn Tage vor Beginn, kann die Rechnung unmittelbar versendet werden.

§ 3 Stornierung

1. Für die vollständige Stornierung einer Schulklasse oder eines Gruppenprogramms gelten folgende pauschalierte Stornokosten:

- mehr als 60 Kalendertage vor Beginn: 20 % der vereinbarten Vergütung

- 59 bis 30 Kalendertage vor Beginn: 40 %

- 29 bis 14 Kalendertage vor Beginn: 60 %

- 13 bis 7 Kalendertage vor Beginn: 80 %

- ab 6 Kalendertage vor Beginn oder bei Nichtantritt: 100 %

2. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung werden angerechnet.

3. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl richtet sich nach § 2. Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 4 Aufsicht und Begleitpersonen

1. Die rechtliche Aufsichtspflicht verbleibt grundsätzlich bei der Schule, dem Träger beziehungsweise den eingesetzten volljährigen Begleitpersonen. Eine vollständige Übertragung auf den Veranstalter erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung.

2. Begleitpersonen bleiben während des Programms in der vereinbarten Anzahl anwesend und sind insbesondere für allgemeine Aufsicht, Pausen, Toilettengänge sowie An- und Abreise verantwortlich. Die Teamer übernehmen fachliche Anleitung und programmspezifische Sicherheitsunterweisungen.

3. Die Schule oder Organisation stellt sicher, dass erforderliche Zustimmungen der Sorgeberechtigten vorliegen.

§ 5 Organisation und Sicherheit

1. Treffpunkt, Beginn und erforderliche Ausrüstung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Wetterangepasste Kleidung und festes Schuhwerk sind entsprechend den Hinweisen mitzubringen.

2. Programme, Module und Zeitfenster können aus Wetter-, Sicherheits- oder Organisationsgründen in zumutbarer Weise angepasst werden, sofern der Gesamtcharakter erhalten bleibt.

3. Über das allgemeine Buchungsformular sollen keine Namen oder Gesundheitsdaten von Kindern übermittelt werden. Sicherheitsrelevante Informationen sind über den hierfür abgestimmten Weg mitzuteilen.