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Naturabenteuer Niederrhein

FASSUNG 2026-08-24

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgrundlage für Buchungen bei Naturabenteuer Niederrhein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Naturabenteuer Niederrhein

Inhaber: Christian Meister

Haus Kolk 2, 47589 Uedem

E-Mail: mail@naturabenteuer-niederrhein.de


§ 1 Geltungsbereich und ergänzende Bedingungen


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Kurse, Camps, Natur- und Wildnisprogramme, Touren, Schul- und Gruppenprogramme sowie Aus- und Weiterbildungen von Naturabenteuer Niederrhein, nachfolgend „Veranstalter“.


2. Für Schul- und Gruppenprogramme sowie für Aus- und Weiterbildungen gelten zusätzlich die jeweils vor Vertragsschluss bezeichneten besonderen Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen sowie Angaben im konkreten Angebot und in der Buchungsbestätigung haben Vorrang.


§ 2 Vertragsgegenstand


1. Gegenstand und Umfang der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Buchungsbestätigung.


2. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet der Veranstalter die fachgerechte Durchführung der Veranstaltung als Dienstleistung, nicht einen bestimmten persönlichen Lern-, Ausbildungs- oder Erlebnis­erfolg.


3. Unterkunft, Verpflegung und Beförderung sind nur dann eigenständige Leistungen des Veranstalters, wenn sie im konkreten Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Methodische Bestandteile einer Veranstaltung werden in den besonderen Bedingungen und der Leistungsbeschreibung erläutert. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.


4. Eltern-Kind-Camps und Feriencamps sind einheitliche naturpädagogische Kursveranstaltungen. Übernachtungen im Freien auf den vom Veranstalter genutzten Waldgrundstücken, Lagergestaltung sowie die gemeinsame Vorbereitung und Zubereitung der Mahlzeiten am Feuer sind methodische und inhaltliche Bestandteile des jeweiligen Kurskonzepts. Diese Bestandteile werden nicht als selbstständige Beherbergungs-, Reise- oder Gastronomieleistungen angeboten. Geschuldet wird die Durchführung des einheitlichen naturpädagogischen Camp- und Kursprogramms. Die zwingende gesetzliche Einordnung des jeweiligen Vertrags bleibt unberührt.


§ 3 Anfrage und Vertragsschluss


1. Eine ausdrücklich als „Buchungsanfrage“ bezeichnete Übermittlung ist noch keine verbindliche Buchung. Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters in Textform zustande.


2. Bei einer unmittelbar verbindlichen Onlinebuchung gibt der Kunde mit Betätigung der eindeutig beschrifteten Buchungsschaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt nach Maßgabe des dargestellten Buchungsablaufs durch elektronische Bestätigung oder, falls ausdrücklich angegeben, bereits mit Abschluss des Buchungsvorgangs zustande.


3. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Kontakt- und Rechnungsdaten verantwortlich. Wer für eine Schule, ein Unternehmen, einen Verein oder eine andere Organisation handelt, bestätigt, zu den abgegebenen Erklärungen berechtigt zu sein.


§ 4 Leistung, Sicherheit und zumutbare Änderungen


1. Organisatorische oder inhaltliche Änderungen sind zulässig, wenn sie aus Wetter-, Sicherheits-, Personal- oder anderen sachlichen Gründen erforderlich sind, den Gesamtcharakter nicht wesentlich verändern und für den Kunden zumutbar sind.


2. Sicherheitsanweisungen des Veranstalters und seiner Teamer sind einzuhalten. Personen können von einzelnen Aktivitäten oder der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn dies zum Schutz der betroffenen Person oder Dritter erforderlich ist.


3. Sicherheitsrelevante gesundheitliche oder sonstige Umstände sind rechtzeitig direkt mit dem Veranstalter abzustimmen. Für die Übermittlung besonders geschützter Daten ist der hierfür benannte Kommunikationsweg zu verwenden.


§ 5 Preise und Zahlung


1. Es gelten die im Angebot, im Buchungsvorgang oder unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung ausgewiesenen Preise. Gesamtpreise sind Endpreise. Der steuerliche Hinweis ergibt sich aus Angebot oder Rechnung.


2. Rechnungen sind innerhalb des angegebenen Zahlungsziels per Überweisung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter kann die Teilnahme nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung verweigern, soweit dies gesetzlich zulässig und zumutbar ist.


§ 6 Stornierung von Einzelkursen, Camps und Wildnistouren


1. Diese Regelung gilt ausschließlich für Einzelkurse, Camps und Wildnistouren. Für Schul- und Gruppenprogramme sowie für Aus- und Weiterbildungen gelten die jeweiligen Zusatzbedingungen. Diese gehen den nachfolgenden allgemeinen Stornierungsbedingungen vor.


2. Stornierungen sind in Textform an mail@naturabenteuer-niederrhein.de zu richten. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.


3. Soweit im konkreten Angebot keine abweichende Staffel vereinbart wird, gelten für Einzelkurse, eintägige Natur- und Wildnisangebote sowie Wildnistouren folgende pauschalierte Stornokosten auf Grundlage der vereinbarten Vergütung:

- mindestens 56 Kalendertage vor Beginn: 10 %, höchstens 40 Euro

- 55 bis 29 Kalendertage vor Beginn: 25 %

- 28 bis 15 Kalendertage vor Beginn: 50 %

- 14 bis 8 Kalendertage vor Beginn: 70 %

- 7 bis 1 Kalendertag vor Beginn: 90 %

- am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100 %


4. Für Eltern-Kind-Camps und Feriencamps gelten folgende pauschalierte Stornokosten auf Grundlage der vereinbarten Vergütung:

- mindestens 84 Kalendertage vor Beginn: 10 %, höchstens 50 Euro

- 83 bis 57 Kalendertage vor Beginn: 20 %

- 56 bis 29 Kalendertage vor Beginn: 40 %

- 28 bis 15 Kalendertage vor Beginn: 60 %

- 14 bis 8 Kalendertage vor Beginn: 80 %

- 7 bis 1 Kalendertag vor Beginn: 90 %

- am Tag des Campbeginns oder bei Nichtantritt: 100 %


5. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen, insbesondere für nicht benötigte Lebensmittel und Verbrauchsmaterialien, sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vergabe des Platzes werden angerechnet. Zwingende gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.


6. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden, soweit dem keine sachlichen Gründe, insbesondere Teilnahmevoraussetzungen oder Sicherheitsanforderungen, entgegenstehen. Bei wirksamem Eintritt der Ersatzperson werden nur tatsächlich entstandene Verwaltungskosten von höchstens 30 Euro berechnet. Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften für die Vertragsübertragung günstigere Regelungen vorsehen, gehen diese vor.


7. Soweit auf einen Campvertrag zwingend die gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreiseverträge Anwendung finden, gelten die zwingenden gesetzlichen Rechte des Reisenden vorrangig. Die in Absatz 4 genannten Stornopauschalen gelten in diesem Fall als Entschädigungspauschalen im Sinne des § 651h Absatz 2 BGB.


§ 7 Widerrufsrecht


1. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Widerrufsregelungen. Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht.


2. Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach Art und Inhalt des konkreten Vertrags. Eine für das Angebot bereitgestellte Widerrufsbelehrung geht allgemeinen Hinweisen in diesen AGB vor.


3. Schulen, Unternehmen, Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts handeln bei Buchungen für ihren Tätigkeitsbereich regelmäßig nicht als Verbraucher. Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht.


§ 8 Haftung


1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.


2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeitende, Teamer und Erfüllungsgehilfen.


4. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die allein auf einer schuldhaften Missachtung klarer Sicherheitsanweisungen oder eigenverantwortlichem Verhalten des Teilnehmenden beruhen. Ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.


5. Die Veranstaltungen finden überwiegend in naturbelassenen Wald- und Außengeländen statt. Dort bestehen trotz angemessener Sicherheitsvorkehrungen unvermeidbare natur- und waldtypische Gefahren. Hierzu gehören insbesondere herabfallende Äste, umstürzende Bäume, Totholz, unebener oder rutschiger Boden, Wurzeln, Dornen, Zecken, Insekten sowie witterungsbedingte Gefahren.


6. Die Teilnahme erfolgt hinsichtlich solcher natur- und waldtypischen Gefahren in eigener Verantwortung. Die Teilnehmenden müssen ihre Aufmerksamkeit, Kleidung, Ausrüstung und ihr Verhalten den erkennbaren Bedingungen anpassen und die Sicherheitsanweisungen des Veranstalters beachten. Diese Risikohinweise beschränken nicht die Haftung des Veranstalters für schuldhafte Verletzungen seiner gesetzlichen oder vertraglichen Sicherheits-, Organisations- und Verkehrssicherungspflichten.


7. Soweit Stellflächen auf oder neben naturbelassenen Waldgrundstücken zur Verfügung stehen, handelt es sich um unbewachte Stellmöglichkeiten. Mit der Bereitstellung kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Aufgrund der Lage im unmittelbaren Umfeld von Bäumen bestehen insbesondere Risiken durch herabfallende Äste, Baumfrüchte, Harz, Witterungseinflüsse und sonstige natur- oder waldtypische Ereignisse. Fahrzeuge werden hinsichtlich dieser allgemeinen, nicht vom Veranstalter verursachten Naturgefahren auf eigene Gefahr abgestellt.


8. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an abgestellten Fahrzeugen, die ausschließlich durch ein unvorhersehbares Naturereignis oder eine nicht erkennbare natur- oder waldtypische Gefahr verursacht werden und bei denen keine schuldhafte Verletzung einer Sicherheits- oder Verkehrssicherungspflicht vorliegt. Die Haftung nach den Absätzen 1 und 2 sowie für schuldhafte Verletzungen von Sicherheits- und Verkehrssicherungspflichten bleibt unberührt.


9. Bei Sturm, Unwetter oder anderen besonderen Gefahrenlagen dürfen Stell-, Veranstaltungs- und Aufenthaltsbereiche gesperrt oder verlegt werden. Den hierzu erteilten Sicherheitsanweisungen ist Folge zu leisten.


§ 9 Absage und außergewöhnliche Umstände


1. Kann eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt, unzumutbarer Wetter- oder Sicherheitsbedingungen, behördlicher Maßnahmen oder anderer nicht zu vertretender Umstände nicht wie vereinbart stattfinden, kann ein zumutbarer Ersatztermin oder eine gleichwertige Anpassung angeboten werden.


2. Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 8.


§ 10 Foto-, Film- und Tonaufnahmen


1. Die Buchung umfasst keine Einwilligung in Aufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken.


2. Veröffentlichungsfähige Aufnahmen erfolgen nur aufgrund einer gesonderten, freiwilligen und zweckbezogenen Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Erlaubnis. Bei Minderjährigen werden die erforderlichen Zustimmungen gesondert eingeholt. Eine verweigerte Einwilligung hat keine Auswirkung auf die Teilnahme.


§ 11 Schlussbestimmungen


1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.


2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kleve nur, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


3. Individuelle Abreden haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.


4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.